Ein Betreiber von Windkraft/- Photovoltaikanlagen müssen ihre Anlagen nach Betriebsende wieder „zurückbauen“ und den Standort wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen (Rückbauverpflichtung).
Für diesen Rückbau muss bereits vor Baubeginn eine Sicherheit (Bürgschaft) vorgelegt werden.
Der Betreiber der Anlage kann entsprechende Sicherheitsleistung u.U. sogar in Teilbeträgen über einen Zeitraum von mehreren Jahren zahlen.
Damit gewinnt er nicht nur in erheblicher Form finanziellen Spielraum, sondern verbessert seine eigene Liquidität.
Zunehmend werden sogar Rückbaubürgschaften für den Bau von Funktionsgebäuden (z.B. Supermärkten o.a.) verlangt, die auf Grund errichtet werden, welche dem Betreiber nicht gehört.