FM KREDIT - Vorteile durch Beratung
                   FM KREDIT - Vorteile durch Beratung  

Rückbaubürgschaft

 

 

Ein Betreiber von Windkraft/- Photovoltaikanlagen müssen ihre Anlagen nach Betriebsende wieder „zurückbauen“ und den Standort wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen (Rückbauverpflichtung).

 

Für diesen Rückbau muss bereits vor Baubeginn eine Sicherheit (Bürgschaft) vorgelegt werden.

 

Der Betreiber der Anlage kann entsprechende Sicherheitsleistung u.U. sogar in Teilbeträgen über einen Zeitraum von mehreren Jahren zahlen.

Damit gewinnt er nicht nur in erheblicher Form finanziellen Spielraum, sondern verbessert seine eigene Liquidität.

 

Zunehmend werden sogar Rückbaubürgschaften für den Bau von Funktionsgebäuden (z.B. Supermärkten o.a.) verlangt, die auf Grund errichtet werden, welche dem Betreiber nicht gehört.

 

 

 

Fachbereiche

Bürgschaften

Kreditversicherung

Factoring

Geschäftsstellen

Rufen Sie uns bei Fragen bitte in den Geschäftsstellen an oder senden uns eine

E-mail an:

Allgemeine Fragen:

info@fmkredit.de

 

Geschäftsstellen

 

Potsdam / Beelitz

033204 - 610 68

Kay-Uwe Werner

werner@fmkredit.de

 

Frankfurt am Main / Rosbach v.d.H.

06003 - 930 759

Wolf W. von Griesheim

Wolf.Griesheim@t-online.de

 

Dresden

0351 - 309 36 294

Lutz Reichel

reichel@fmkredit.de

 

(ehemals BDSG) DSGVO

Druckversion | Sitemap
© Fachmakler Kredit WR