Bei einer Rekultivierungsbürgschaft handelt es sich um eine Form der Bürgschaft, die für bestimmte Zielgruppen in Betracht kommt.
Eine derartige Bürgschaft wird dort verlangt, wo die Geschäftstätigkeit mit großen Eingriffen in ausgedehnte Flächen/ Landschaften (Bergbau, Kiesgruben, Tagebau u.ä.) einhergeht.
Bevor ein Unternehmen überhaupt eine Genehmigung für solche Eingriffe innerhalb seiner Geschäftstätigkeit /Aktivitäten wie den Tagebau oder Bergbau erhält, muss es bei der zuständigen Behörde eine sogenannte Rekultivierungsbürgschaft hinterlegen.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass nicht nur Installationen, Gebäude und Maschinen entfernt, sondern auch das genutzte Areal entsprechend hergestellt /wieder aufgefüllt wird.
Auch die Bepflanzung/ ggf. Wiederaufforstung muss möglichst entsprechend dem früheren Zustand wiederhergestellt werden.
Das ist min jedem Fall mit beachtlichen Kosten verbunden.
Für den Fall einer Insolvenz des Unternehmens nach Ablauf der Nutzungskonzession springt mit einer Rekultivierungsbürgschaft ein Bürge ein.
Wie die Sicherheit beigebracht wird, ist unterschiedlich.
Entweder in Form eines Avalkredits über eine Bank oder als Bürgschafts-/Kautionsversicherung durch einen professionellen/gewerblichen Bürgen.
Das Bundesberggesetz gibt vor, dass die gesamte Wiedernutzbarmachung – als Summe der technischen und biologischen Rekultivierung – vom Bergbautreibenden während und nach der Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen zu gewährleisten ist.