VORTEILE DURCH BERATUNG
Die Mitarbeiter von FM KREDIT WR nehmen jährlich nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Bildungszeiten wahr, sondern bilden sich auch über diese Vorgaben hinaus ständig weiter
Mit Wirkung vom 23.02.2018 ist das Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (kurz auch IDD) rechtswirksam und damit unter anderem Teil der Änderungen der Gewerbeordnung sowie des Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Die Details zur Ausgestaltung der neuen Regelungen insbesondere der Weiterbildungspflicht müssen noch durch eine Verordnung festgelegt werden.
Grundsätzlich steht die IDD-Umsetzung auf drei Säulen:
1. dem IDD-Umsetzungsgesetz, mit seinen Änderungen hauptsächlich in der Gewerbeordnung (GewO), dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
2. der Versicherungsvermittlungsverordnung
3. den delegierten Rechtsakten
Der Kreis derjenigen, die die Weiterbildungspflicht zu erfüllen haben, wird weit gefasst. Die Weiterbildungspflicht betrifft alle Mitarbeiter, die im Versicherungsvertrieb tätig sind. Der Gewerbetreibende muss seine eigene Weiterbildung und die seiner Mitarbeiter auf Verlangen nachweisen können. Welche Inhalte der Gesetzgeber für die 15-Stunden-Pflicht voraussichtlich anerkennen wird, ist in Anlage 1 des Entwurfs für die neue Verordnung niedergeschrieben.
Die Mitarbeiter unseres Maklerhauses leisten in der Regel nicht nur die gesetzlich vorgeschrieben Weiterbildungsstunden ab, sondern nehmen auch regelmäßig an Fachtagungen der jeweiligen Gesellschaften, an Webinaren und Einzelveranstaltungen der Gesellschaften/Kooperationspartner teil.
Darüber hinaus werden auch viele Gespräche mit den Mitarbeitern der jeweiligen Fachabteilungen der Gesellschaften genutzt, um fachlich immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Die Mitarbeiter von FM KREDIT WR nehmen jährlich nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Bildungszeiten wahr, sondern bilden sich auch über diese Vorgaben hinaus ständig weiter