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Bundestag beschließt Reform des Insolvenzrechts

Nach lang andauernder Kritik haben sich SPD und Union auf eine Reform des Insolvenzrechts geeinigt, der Bundestag hat das Gesetz am Donnerstag, dem 16.02.2017 in wesentlichen Abänderungen verabschiedet.

Es soll Gläubigern nun mehr Sicherheit geben.

 

Wir zitieren aus der Presse im Originaltext und entsprechenden Quellenverweisen:

 

FOCUS online berichtet:

 

"Bei der nachträglichen Anfechtung von Insolvenzen sind Gläubiger und betroffene Arbeitnehmer künftig besser vor finanziellen Risiken geschützt.

Entsprechende Neuregelungen im Insolvenzrecht hat der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet.

 

Damit wird etwa die Anfechtungsfrist in der Regel von zehn auf vier Jahre verkürzt.

 

Erst nach Ablauf dieser Frist besteht Sicherheit für die Gläubiger, dass sie Zahlungen der Schuldner nicht mehr an den Insolvenzverwalter zurückgeben müssen.

Auch Arbeitnehmer sollen in dieser Hinsicht mehr Sicherheit haben.

Lohnzahlungen können in Zukunft nach einer Frist von drei Monaten grundsätzlich nicht mehr angefochten werden."

 

 

Haufe.de berichtet:

 

"Einige Vertreter der Wirtschaften kritisieren, dass der Gesetzgeber die Chance verpasst habe das Insolvenzrecht von einer Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe zu befreien und sogar neue - wie den Begriff der Unlauterkeit - eingeführt hat.

 

Auch nach der Reform würde in vielen Fragen endgültige Klarheit erst erreicht, wenn die Rechtsprechung eine Reihe unklare Formulierungen durch Entscheidungen konkretisiert habe."

 

Quelle: Haufe.de

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/reform-der-insolvenzanfechtung-im-bundestag-beschlossen_210_399690.html

 

 

Planinitiativrecht des vorläufigen Gläubigerausschusses nach § 284 Abs. 1 Satz 2 InsO – Hintergrund und Auswirkungen auf die Praxis Quelle s. hier

 

 

Stand der Aktualisierung: 26.05.2024

 

 

 

 

 

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